
Welches Volumen hat das Brandenburg-Paket?
Das Brandenburg-Paket umfasst 2 Milliarden Euro, verteilt auf die Jahre 2023 und 2024. Konkret umfasst es 70 Einzelmaßnahmen – darin sind bisher 1,77 Milliarden Euro verplant.
Der Bund hat doch Entlastungspakete beschlossen. Gibt es eine Doppel-Förderung?
Nein. Das Brandenburg-Paket ist ausschließlich ergänzend angelegt und hilft da, wo zusätzlicher Bedarf besteht.
Was wird gefördert?
Die Liste ist lang (siehe Anlage). Zum Beispiel erhalten Bildungsträger, Schulen, Träger der Jugendarbeit, Tafeln, Kulturinitiativen, Sportvereine und Hochschulen Geld zum Ausgleich hoher Energiekosten – aber auch, um in Energieeffizienz zu investieren. Sicherheitskräfte und Feuerwehr werden mit digitaler Kommunikation und modernen Fahrzeugen ausgestattet. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden bei energetischer Sanierung unterstützt. Kommunen erhalten Geld für die Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen. Mieterinnen und Mieter werden durch erhöhtes Wohngeld entlastet.
Darüber hinaus wird ein Fond für Härtefälle eingerichtet, bei dem Brandenburgerinnen und Brandenburger, die durch die Krisensituation in Existenznöte geraten sind, individuell unterstützt werden können.
Gibt es eine Entlastung bei den Kita-Gebühren?
Ja. Alle Familien, die unter 55.000 Euro jährlich verdienen, werden weiter entlastet. Bei einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 35.000 Euro entfallen Kita-Gebühren sogar komplett. Von den über 190.000 Kita-Kindern in Brandenburg sind mehr als 100.000 seit diesem Jahr komplett beitragsfrei. 80 Prozent aller Alleinerziehenden müssen künftig keine Beiträge mehr zahlen.
Ist das 49-Euro-Ticket mit im Paket?
Ja. Das 49-Euro-Ticket wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert, in Brandenburg zum Teil aus dem Paket. Du kannst Damit deutschlandweit Bus und Bahn im Nahverkehr nutzen, ohne zusätzliche Tickets zu lösen. Es soll zum 1. Mai starten. Fest steht zudem bereits, dass es das Ticket noch günstiger auch als Job-Ticket geben wird.
Wer entscheidet über die Mittelvergabe?
Ein großer Teil der Mittel wird über die Kommunen verteilt: Landkreise, Städte und Gemeinden geben das Geld anhand von Rahmenbedingungen des Landes einfach und unkompliziert an betroffene Einrichtungen und Vereine. Andere Projekte werden direkt über die zuständigen Landesministerien betreut.
Belastet die Vergabe Städte und Gemeinden?
Im Gegenteil. Die Kommunen haben zwar einen Mehraufwand bei der Bearbeitung. Aber sie erhalten selbst rund 700 Millionen Euro aus dem Paket, zum Beispiel für energetische Sanierung, für kommunale Unternehmen, Krankenhäuser oder Schulen. Bei Wohngeld und Kita-Entlastungen gibt es zusätzliche Landesmittel für den Verwaltungsaufwand.
Was sind Härtefälle?
Härtefälle sind zum Beispiel angedrohte Strom- oder Energiesperren der Versorger, weil ein privater Haushalt die Rechnungen nicht mehr bezahlen konnte. Für Privatleute wird das vom Verbraucherschutzministerium verwaltet. Wenn kleine oder mittlere Unternehmen durch Energierechnungen in Existenzprobleme kommen, wird die Investitions- und Landesbank (ILB) den Härtefallfond verwalten.
Ersetzt das Brandenburg-Paket die Entlastungen des Bundes?
Nein! Die Entlastungen des Bundes werden davon nicht berührt. Ihren Umfang sollten wir uns auch noch einmal vor Augen halten:
- Deutliche Rentenerhöhung in 2022
- Energiepreisbremsen
- Abschläge für Gas- und Fernwärmerechnungen und zusätzliche Heizkostenzuschüsse
- Förderungen für Krankenhäuser, Wohnungsbauunternehmen, soziale und Bildungsträger
- 49-Euro-Ticket
- Wohngeldreform mit Verdreifachung der Anspruchsberechtigten
- Energiegeld für alle Beschäftigten, Rentner*innen, Studierende und Azubis
- Anhebung des Kindergelds und Kinderzuschlags
- Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas- und Fernwärme
- Bürgergeld mit Erhöhung des Regelsatzes
- Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie
- Tankrabatt und 9-Euro-Ticket 2022
- Anstieg von Arbeitnehmer- und Pendlerpauschalen im Steuerrecht
- u.v.a.m.